Über Zeitarbeit
Seit über dreißig Jahren profitieren insbesondere Industrie- und Dienstleistungsbranchen von der Arbeitnehmerüberlassung. Dabei schließt das Zeitarbeitsunternehmen einen schriftlichen Arbeitsvertrag nach dem geltenden Tarifvertrag mit dem Mitarbeiter ab. Dem folgt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem entleihenden Kundenbetrieb.
Arbeitnehmerüberlassung ist in ganz Europa verboten - es sei denn, man verfügt über eine an besondere Voraussetzungen geknüpfte Erlaubnis, die erst nach mehreren strengen Prüfungen unbefristet erteilt wird. Verstöße gegen Arbeitsgesetze ziehen unter Umständen den Entzug nach sich. Deshalb ist jeder Zeitarbeitsunternehmer darauf erpicht, keine Verstöße gegen Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechtes oder der Unfallverhütung zu begehen. Ansonsten unterliegen auch Zeitarbeitsunternehmen den gleichen Gesetzen wie jeder andere Arbeitgeber.
Sie profitieren von der Zeitarbeit: Unternehmen und Mitarbeiter
Wer Zeitarbeit einsetzt, pickt sich eigentlich „die Rosinen aus dem Kuchen“. Das Lohnfortzahlungsrisiko bei Urlaub, Krankheit oder anders bedingten Ausfällen liegt beim Zeitarbeitsunternehmen; personelle Engpässe können kurzfristig und gegebenenfalls auch befristet ausgeglichen werden oder man erspart sich einfach das zeitintensive Auswahlverfahren einer qualifizierten Mitarbeitersuche.
Auch Arbeitnehmern bietet die Zeitarbeit viele positive Aspekte, denn in der Regel gelten die Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt als besser geschult, flexibler und belastbarer. Darüber hinaus kommt es auch gelegentlich zu einem festen Anstellungsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen.Oder die Zeitarbeit wird genutzt, um lästige Wartezeiten hinsichtlich eines Studiums oder der Wehrzeit zu überbrücken.
Das Zeitarbeitsunternehmen selbst agiert sehr vielseitig. So ist es zwar in erster Linie Vermittler für zukünftige Arbeitseinsätze, leistet aber auch die gesamte Arbeit der Verwaltung und Koordination, wie z. B. das Bewerbungsverfahren, Arbeitsmittelbeschaffung und Überwachung von notwendigen Schulungen und medizinischer Untersuchungen. Seriöse Zeitarbeitsunternehmen legen unaufgefordert sämtliche Urkunden über die Erlaubnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaft vor. Außerdem sind viele in der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. organisiert. Die iGZ vertritt insbesondere die Interessen der kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen gegenüber der Unfallversicherung und im Arbeitsschutz. Über 2200 Unternehmen wollen hohe Standards in der Arbeitnehmerüberlassung und einen fairen Wettbewerb erreichen.
Wissenswertes
Es gelten nicht nur allgemeines Arbeitsrecht, Vertragsrecht nach BGB, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht, Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), sondern auch alle Arbeitnehmerschutzgesetze, z. B. das Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz u.a.. Zusätzlich findet das Sonderrecht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Anwendung.


