Für alle Arbeitgeber ist die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der jeweiligen BGV A2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) auch mit nur einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin Pflicht.

Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) fordert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitsplätze, die Dokumentation in der Regel ab zehn Arbeitnehmer/-innen.

Daraus ergeben sich unter anderem:

  • Beratung zur Verantwortung und Haftung der Unternehmen im Arbeitsschutz
  • Durchführung komplexer Gefährdungsanalysen
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Überprüfung von Anlagen und Maschinen nach den vorgegebenen Prüfkriterien
  • Kontrolle von Prüf- und Überwachungsbüchern
  • Unterstützung bei Auditierungen
  • Untersuchung von Arbeits- und Wegeunfällen
  • Organisation des Alarm- und Rettungswesens